Datenschutzgrundverordnung – Unwort des Jahres

Datenschutzgrundverordnung wurde jüngst zum Unwort des Jahres 2018 gewählt. Für mich als Datenschutzbeauftragten ist das natürlich ziemlich unverständlich.

Und ich frage mich: Warum nur?

Eine zufriedenstellende Antwort kann ich so schnell nicht finden. Sicher, Diskussionen darüber, ob Namensschilder an Haustüren, digitale Weihnachtswünsche beim Adventkalender oder gar das Versenden von Weihnachtskarten datenschutzrechtlich zulässig seien, haben nicht gerade zur Popularität des Begriffs beigetragen. 

Was war oder ist passiert?

Nun die Einführung der DSGVO im Mai 2018 war begleitet von einer noch nie dagewesenen Hysterie. Mögliche Geldbußen (bis zu 20 Mio Euro und mehr) erzeugten eine beispiellose Umsetzungspanik. Die Vernunft ist dabei vielfach auf der Strecke geblieben. Die Aufregung wurde durch Medien und Berater verstärkt, die nicht müde wurden, mittels überzogener Beispiele und Warnungen die Furcht vor dem Datenschutzmonster noch zu steigern. Gut gemeint, ist eben nicht gut gemacht. 

Dabei scheint es doch so einfach, einen Konsens zur Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit der Datenschutzgrundverordnung zu finden.

Ein besserer Schutz von Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer eigenen Daten durch Behörden und Unternehmen. Mehr Rechte für Betroffene bei der Durchsetzung persönlicher Ansprüche und für Unternehmen mehr Möglichkeiten durch freien Verkehr von personenbezogenen Daten. Da kann doch wirklich niemand ernsthaft etwas dagegen haben?

Nun wir wissen es alle.  Die DSGVO wird anders wahrgenommen, ganz anders. Die Rede ist vom, Bürokratiemonster mit überbordenden Nachweispflichten, Ressourcenfresser oder gar, existenzbedrohenden Hindernis für Unternehmen. Die Datenschutzgrundverordnung, ungeliebt wie das Rauchverbot in der Gastronomie, die Registrierkasssenpflicht oder Allergenkennzeichnungsverordnung. Nur noch komplizierter und folgenschwerer.

Muss das so sein?

Nein, Hoffnung bringt die eigene Erfahrung bei Datenschutzprojekten. Bei einer praxisbezogenen und firmengerechten Umsetzung kommt nämlich viel Gutes zu Tage. Digitale Prozesse werden dann nicht nur in Hinblick auf auferlegte Datenschutzpflichten betrachtet, sondern auch bezüglich vorhandener Wertschöpfungspotenziale durchleuchtet. Entdecken und aktivieren heißt die Devise. Schnell wächst das Bewusstsein für den Wert von personenbezogenen Daten. Nicht umsonst heißt es, Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts. Proaktive Datenschutzstrategien schaffen zukünftige Erfolgspotenziale und Differenzierungsmerkmale in der digitalen Wirtschaft. Und ein marktgerechter Datenschutz wird zum Aktivposten in der Umweltbilanz des Unternehmens. 

Persönlich wünsche ich mir also für das kommende Jahr mehr Konzentration auf wesentliche Ziele der DSGVO: Rechtmäßige und sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten, mehr Transparenz und Rechte für Betroffene sowie weniger Hysterie und Skurrilität im täglichen Umgang mit einem persönlichen Grundrecht.

Das wird doch machbar sein, Oida, oder?