DSG-Novelle 2012: Kritik und aktueller Stand

Nachdem der vom Bundeskanzleramt im Sommer 2012 vorgelegte  Gesetzesentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG-Novelle 2012) im Rahmen der Begutachtung von mehreren Seiten harsch kritisiert wurde, scheint die weitere parlamentarische Auseinandersetzung mit der Materie zum Erliegen gekommen zu sein.

Kritik an der DSG-Novelle 2012

So kritisierte das Finanzministerium ua. die fehlende Meldepflicht für Unternehmen, wenn ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird. Auch die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten hält das Ressort von Ministerin Fekter für nicht sinnvoll geregelt. Insbesondere seien durch die vorgeschlagenen Regelungen, die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten innerhalb des Unternehmens nicht gewährleistet.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) bemängelte wiederum, dass dem Datenschutzbeauftragten zentrale Befugnisse zur Durchsetzung seiner Aufgaben fehlen würden. Er könne bei vermutetem Verstoß gegen den Datenschutz nur auf Herstellung eines rechtskonformen Zustandes drängen, jedoch diesen – mangels Dispositionsbefugnis – nicht durchsetzen.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund bedauerte wiederum, dass die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten laut Gesetzesvorlage nicht verpflichtend sein soll. Problematisch sei zudem, dass hinsichtlich der Qualifikation des Datenschutzbeauftragen keine klareren Regelungen getroffen worden seien.

Die Wirtschaftskammer Österreich stößt sich vor allem am Zeitpunkt der beabsichtigen Novelle und an den konkreten Rahmenbedingungen des Datenschutzbeauftragten. Gerade in Hinblick auf die im Anfangsstadium befindlichen Diskussionen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sei der nationale Vorstoß verfrüht. In Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Datenschutzbeauftragten seien jene Punkte abzulehnen, die über die Vorschläge der Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen würden.

Die Datenschutzkommission wünscht sich klarere Ausformulierung zu den Möglichkeiten einen ungegeigneten oder untätigen Datenschutzbeauftragtens seines Amtes zu entheben sowie zur formalen Art und Weise der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Zudem seien die Kriterien zur Überprüfung der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragen nicht klar definiert.

Aktueller Stand der DSG-Novelle 2012

Nach Ende der Begutachtungsfrist im August 2012 scheint es um die weitere Bearbeitung des Gesetzesentwurfs ruhig geworden zu sein. Weder auf der Parlaments-Website noch auf der Website des Bundeskanzleramts waren entsprechende Informationen zu finden.

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