Datenschutz-Compliance

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beinhaltet eine Vielzahl von Bestimmungen, welche Unternehmen als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter zur Einhaltungen von Grundsätzen der Verarbeitung oder Erfüllung von Betroffenenrechten uam verpflichten.

Unserer Dienstleistungen

Im Einzelnen beraten und unterrichten wir die Verantwortlichen hinsichtlich der Datenschutz-Compliance in nachfolgenden Punkten:

  • Informationen zu gesetzlichen Datenschutzvorschriften und Anforderungen hinsichtlich der Datenschutz-Compliance.
  • Evaluierung firmeninterner Strategien, Grundsätze und Prozesse für den Schutz personenbezogener Daten.
  • Untersuchung der Wirksamkeit von Einwilligungen  und Einhaltung von datenschutzrechtlichen Grundsätzen für Datenverarbeitungen bzw Datenübermittlungen.
  • Beratung bei der Einhaltung des Prinzips der Datensparsamkeit und der Zweckbindung  der Datenverarbeitungen bzw Datenübermittlungen.

Ihr Nutzen

Ergebnis des Sachverständigen-Gutachtens ist ein schriftlicher Bericht, welcher Ihnen Auskunft über den bestehenden Level der Datenschutz-Compliance gibt und Empfehlungen bezüglich der Erfüllung zukünftiger datenschutzrechtlicher Aufgaben und Pflichten des Unternehmens enthält.

In der Regel rechnen wir für den Bericht zur Datenschutz-Compliance mit einem Zeitaufwand von 5 – 10 Manntagen für die Befundaufnahme und Gutachtenserstellung.

Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen zur datenschutz-Compliance drohen dem Verantwortlichen im Einzelfall eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 20 Mio Euro oder 4 % des gesamtem weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Die Sanktionsbestimmungen der DSGVO richten sich grundsätzlich gegen den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter, also gegen das Unternehmen selbst.