Barrierefreiheit auf Ihrer Website – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Eine barrierefreie Website ist für alle Menschen zugänglich – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen. Das bedeutet: Inhalte müssen verständlich, gut lesbar und einfach bedienbar sein. Texte, Bilder, Formulare und Funktionen sollen auch mit Tastatur, Bildschirmleser oder Vorlesesoftware nutzbar sein. Barrierefreiheit auf Ihrer Website ist damit nicht nur ein Zeichen für Inklusion, sondern bald auch Pflicht.

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Das Barrierefreiheitsgesetz kommt – ab Juni 2025

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wird in Österreich eine EU-Richtlinie umgesetzt, die viele Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Online-Dienste für Verbraucher:innen – also etwa Webshops, Buchungssysteme oder digitale Verträge – barrierefrei nutzbar sein. Eine barrierefreie Website wird damit zur rechtlichen Anforderung.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr erbringen – also B2C-Webangebote, bei denen Verträge abgeschlossen werden können. Dazu zählen zum Beispiel Online-Shops, Buchungsportale, Hotel-Websites oder Plattformen für digitale Abos. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Umsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen. Wer allerdings digitale Produkte verkauft, fällt trotzdem unter das Gesetz.

Was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, können viele Menschen sie nicht nutzen – z. B. blinde Menschen, Personen mit Farbsehschwächen oder Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen. Eine barrierefreie Website muss leicht verständlich sein, auch ohne Maus bedienbar und mit Hilfsmitteln kompatibel. Das betrifft die Schriftgröße, den Kontrast, die Struktur, die Navigation und auch alternative Texte für Bilder.

Was verlangt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Barrierefreiheitsgesetz fordert, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Unternehmen müssen erklären, wie sie diese Barrierefreiheit auf ihrer Website umsetzen. Das sollte in Form einer Barrierefreiheitserklärung leicht auffindbar sein – idealerweise direkt auf der Startseite.

Welche Folgen hat ein Verstoß?

Wer die Anforderungen nicht einhält, riskiert hohe Strafen. Das Sozialministeriumservice überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen können Geldstrafen bis zu 80.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen, wenn Betroffene sich durch eine nicht barrierefreie Website diskriminiert fühlen. Auch Verbände und Kammern dürfen auf Feststellung, Unterlassung oder Beseitigung der Diskriminierung klagen – auch dann, wenn keine einzelne betroffene Person als Kläger auftritt.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist das Unternehmen, das die Website oder App betreibt. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Angebot den Anforderungen entspricht – etwa durch eine technische Prüfung oder eine Dokumentation. Auch kleinere Websites sollten zumindest grundlegende Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf ihrer Website umsetzen.