Externer Datenschutzbeauftragter

Die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sieht in gewissen Fällen die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten zwingend vor. Warum Sie auch in anderen Fällen einen Datenschutzbeauftragten bestellen sollten, welche Aufgaben der externe Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen übernehmen kann und vor allem, welche Vorteile die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragen für Verantwortliche bieten, haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengefasst.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet Unternehmen eine Reihe von organisatorischen und finanziellen Vorteilen:

  • Klare Zuständigkeiten bei der Wahrnehmung gesetzlicher Verpflichtungen beim Datenschutz.
  • Kompetente Beratung bei offenen Datenschutzfragen durch qualifiziertes Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis.
  • Gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung oder Vertraulichkeit bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
  • Vermeidung von Betriebsblindheit und Interessenskonflikten durch unabhängige und externe Stellung.
  • Eigene Mitarbeiter können sich weiterhin auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
  • Kostenkontrolle durch Honorar-basierte Dienstleistungsvereinbarungen.

Auch wenn das österreichische Datenschutzgesetz keine Verpflichtung zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen vorsieht, sind Verantwortliche gut beraten, sich mit den Aspekten der Benennung eines Datenschutzbeauftragen zu beschäftigen.

Für die Einführung und den Betrieb eines professionellen und gesetzeskonformen Datenschutz-Managements sind eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, deren Planung und Umsetzung einen qualifizierten organisatorischen, technischen und personellen Einsatz erfordern.