Verarbeitungsverzeichnis

Laut DSGVO haben Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gilt diese Bestimmung unter gesetzlich festgelegten Bedingungen ebenfalls.

Unsere Dienstleistungen

Im Einzelnen beraten und unterrichten wir die Verantwortlichen bei der Führung eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten in nachfolgenden Punkten:

  • Inventarisierung und Klassifizierung der Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen.
  • Prüfung der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Bestimmung des Verantwortlichen, gegebenenfalls des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten.
  • Organisatorische und technische Maßnahmen beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Festlegung der Struktur und Inhalte eines  Verarbeitungsverzeichnisses.
  • Auswahl von Software- und Hardwarelösungen zur automatisationsunterstützten Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Prüfung der Inhalte hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Konformität.
  • Schulung von MitarbeiterInnen bei der Erstellung und Führung des Verzeichnisses.

Ihr Nutzen

Ergebnis der Beratungstätigkeit ist ein schriftlicher Projektbericht, welcher dem Verantwortlichen entscheidungsrelevante Informationen und Empfehlungen zur Verpflichtung bzgl der Führung des Verarbeitungsverzeichnisses und gegebenenfalls zur Planung und Umsetzung des erforderlichen Geschäftsprozesses liefert.

Der Zeitaufwand für die Erstellung des Projektberichts zur Verzeichnisführungspflicht ist ua abhängig vom Zweck und Umfang der personenbezogenen Verarbeitungstätigkeiten sowie der Art der verarbeiteten Datenkategorien im Unternehmen.