EU will Datenschutz massiv stärken

Die zuständigen Stellen in der EU reagieren mit drastischen Bußgeldstrafen auf die in den letzten Jahren stark angewachsene Zahl von Datenschutzverletzungen.

Hohe Bußgelder bei Datenschutzverletzungen geplant

Wie aus einem ersten, nun vorliegenden Entwurf der geplanten, neuen EU-Datenschutzverordnung hervorgeht, sollen spürbare Saktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverletzungen geschaffen werden. „Halten sich Unternehmen nicht an die Datenschutzregeln der EU,  sollen Bußgelder bis zu fünf Prozent ihres Weltumsatzes verhängt werden können“, unterstreicht Datenschutzberater Ing. Mag. Horst Greifeneder von FDS | Forensik Data Services die drastischen Strafandrohungen. Noch wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht. Der Entwurf soll Ende Jänner 2012 erstmals innerhalb der zuständigen EU-Gremien beraten werden.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter verpflichtend

Dem Entwurf ist auch zu entnehmen, dass zuküftig ein unabhängiger,  betrieblicher Datenschutzbeauftragte verpflichtend eingeführt werden soll. Ausschlaggend für die verpflichtende Einführung des Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) sei die Größe der Unternehmens, welche mit über 250 ständig beschäftigten Personen festgelegt wurde. Für öffentliche Institutionen und Unternehmen sei die Einführung der Datenschutzbeauftragten generell verpflichtend.

Datenschutz als Standardeinstellung

Beim IT-Einsatz sollen die Unternehmen auch zu einer Folgenabschätzung hinsichtlich Datensicherheit verpflichtet werden und die Einstellung „privacy by default“ soll die Grundeinstellung sein. So sollen das Vertrauen und die Privatspäre der Nutzer gestärkt werden.

Die neue EU-Datenschutzverordnung sieht auch das Recht auf Vergessen vor:  „Also das Recht darauf, dass der Verbraucher personenbezogene Daten, die er online gestellt hat, jederzeit selbstbestimmt löschen kann“, erklärt Greifeneder den Sinn der Regelung.  Die Beweislast müsse dabei beim Unternehmen liegen, welches die umstrittenen Daten verarbeite.

Entwurf der EU-Verordnung zum Datenschutz (EU-Datenschutzverordnung, unauthorisierte Fassung).