Haftung für Geschäftsführer bei DSGVO-Verstoß
Geschäftsführer haftet als Verantwortlicher persönlich und gesamtschuldnerisch mit der GmbH bei einem Datenschutzverstoß; Für weisungsgebundene Angestellte und sonstige Beschäftigte ist eine Haftung nur in Extremfällen denkbar (z.B. bei Exzess/Vorsatz). Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH neben …
