Neuer Angemessenheitsbeschluss für EU-US-Datentransfer in Kraft
EU-Kommission hat einen neuen Angemessenheitsbeschluss für Datenübermittlungen in die USA beschlossen; Damit sind Datenübermittlungen in die USA, zumindest vorerst einmal, aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht mehr grundsätzlich zu beanstanden; Verantwortliche müssen vor Übermittlung der personenbezogenen Daten überprüfen, ob Empfänger in den …
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