Die DSGVO sieht bei Verarbeitungen von personenbezogenen Daten mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen eine verpflichtende, vorab durchzuführende, Datenschutz-Folgenabschätzung durch den Verantwortlichen vor. Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, …

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Besteht bei einer Form der Verarbeitung personenbezogener Daten, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung, voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, ist der Auftraggeber (Verantwortliche) bereits vorab verpflichtet eine Abschätzung der Folgen für den …

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