Neue EU-Datenschutzrichtlinie 2011

Die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG soll im heurigen Jahr grundlegend reformiert werden.

Der seinerzeit wegweisende Rechtsakt, der auch eine wesentliche Grundlage für das österreichische DSG 2000 gewesen ist, soll vor allem mit der Zielsetzung überarbeitet werden, ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger der EU im Zeitalter moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sicherzustellen.

Mobiles Internet, Suchmaschinen, soziale Netzwerke wie Facebook und der zunehmende Einsatz von Smartphones sind Schwerpunkte, welche die rasante technologische Entwicklung der vergangenen Jahre skizzieren.

Nach einer mehrmonatigen öffentlichen Konsultation hat die Europäische Kommission am 4. November 2010 eine Mitteilung über ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union (KOM (2010) 609 endg.) veröffentlicht.

Darin schildert sie die aus ihrer Sicht bestehenden wesentlichen Ziele der Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie, wie

  • Sicherstellung der zunehmend wichtiger werdenden Transparenz der Datenverarbeitung,
  • Gewährleistung von Betroffenenrechten,
  • wie die dauerhafte Löschung und Sperrung von Daten im Internet, Verpflichtung der Unternehmen,
  • datenschutzfreundliche Technologien und Anwendungen von vornherein in ihre Produkte zu integrieren.

Zudem sollen die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien künftig einheitlich nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für die Datenverarbeitung durch staatliche Stellen, wie Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, gelten.

Mitte des Jahres 2011 will die Kommission ihren Vorschlag für die Änderung der EU-Datenschutzrichtlinie vorlegen, der dann von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU beraten werden wird.

Quelle: BfDI: ra

Interessante Dokumente: Konsolidierte Fassung der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG, EU-Gesamtkonzept für Datenschutz KOM (2010) 609 endg.