Neuer Katalog für Standardanwendungen

In den nächsten Wochen wird die Standard- und Musterverordnung (StMV) zum Datenschutzgesetz (DSG 2000) neuen Anforderungen angepasst.

Im österreichischen Datenschutz kommen Standardanwendungen eine große
Bedeutung zu. Werden Datenanwendungen genau nach der, in der StMV eingetragen Weise betrieben, dann müssen sie nicht einzeln registriert werden. Dies ist für viele Betriebe eine große administrative Entlastung.

In der nunmehr geplanten Änderung werden für Landes- und Bundesdienststellen unter anderem Bewerber in die Standardanwendung der Personalverwaltung aufgenommen.

Die Aufnahme der Bewerber als Standard bei der privatrechtlichen Personalverwaltung (SA002) ist  laut einer Aussendung der ARGE Daten im aktuellen Entwurf vorerst nicht vorgesehen. Die Novelle der StMV ist aber auch eine ausgezeichnete Möglichkeit zusätzliche Standardanwendungen anzuregen. Gemäß § 17 DSG 2000 Abs. 2 Z 6 kann der Bundeskanzler durch Verordnung „Typen von Datenanwendungen und Übermittlungen aus diesen zu Standardanwendungen erklären, wenn sie von einer großen Anzahl von Auftraggebern in gleichartiger Weise vorgenommen werden und angesichts des Verwendungszwecks und der verarbeiteten Datenarten die Gefährdung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen unwahrscheinlich ist.

Stellungnahmen senden Sie am besten per eMail an v@bka.gv.at oder per Post: „An den Verfassungsdienst, Gesetzesbegutachtung“, Bundeskanzleramt (BKA), A-1014 Wien, Ballhausplatz 2.

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Standard- und Musterverordnung (StMV) im Wortlaut.

Link der derzeit gültigen StMV 2004 (konsolidierte RIS-Fassung).