Zentrales Kontenregister – Datenschutz bleibt auf der Strecke.

Die österreichische Regierung plant zum Kampf gegen den heimischen Steuerbetrug die Einführung eines zentralen Kontenregisters mit Zugriff auf sämtliche Einlagen, Depots und Bausparverträge von Privatpersonen und Unternehmen in Österreich. Auskünfte aus dem Kontenregister werden insbesondere Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzstrafbehörden zu erteilen sein. Die damit einhergehende Beerdigung des Bankgeheimnisses stellt einen, aus Sicht des Datenschutzes nicht unproblematischen Versuch des Gesetzgebers dar, durch mehr Überwachung und Kontrolle die Ehrlichkeit der Steuerzahler zu fördern. Auf der Strecke bleibt beim gläsernen Bankkunden, einmal mehr, die finanzielle Privatsphäre des Einzelnen.

Mangelnde Zugriffskontrolle und schwammige Zugriffsrechte.

Aus Sicht des Datenschutzes sind beim derzeit vorliegenden Gesetzestext zum Kontenregistergesetz (KontRegG) besonders bedenklich, der offenbare Verzicht auf eine verfahrensunabhängige Zugriffskontrolle und die mehr als schwammig formulierten Zugriffsrechte. So soll es zukünftig für Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und den Abgabenbehörden des Bundes immer dann möglich sein, Auskünfte aus dem zentralen Kontenregister zu erhalten, wenn dies „zweckmäßig und angemessen“ erscheint. Es ist zu befürchten, dass dies aus Sicht der Abgabenbehörden nicht zwingend davon abhängig sein wird, ob ein Finanzstrafverfahren bereits eingeleitet worden ist oder zumindest ein begründeter Verdacht auf ein solches besteht. Ob der Zugriff auf das Kontenregister tatsächlich das gelindeste Mittel zur Förderung der Steuerehrlichkeit darstellt, bleibt dabei gänzlich außer Acht. Die Behörde könnte ja genauso gut, zuerst den Betroffenen zu seinen Konten befragen und in der Folge dessen Auskunft mit den Daten eines zentralen Kontenregisters abgleichen.

Fehlende Informationspflichten und Auskunftsrechte

Wünschenswert aus Sicht des Datenschutzes wären zudem die Normierung von genauer beschriebenen Anforderungen für eine Auskunftserteilung sowie grundlegende Informations- und Protokollierungspflichten beim Zugriff auf das Kontenregister und datenschutzkonforme Auskunftsrechte der Betroffenen. In Hinblick auf den vorliegenden Gesetzestext scheint es ja, dass der Zugriff auf umfangreiche, personenbezogene Finanzdaten im Kontenregister ohne explizite Kenntnis der Bank und des Kunden erfolgen wird können.

Kosten landen bei unbescholtenen Bankkunden

Unklar ist auch noch, wer letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des zentralen Kontenregisters tragen soll. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass anfallende Kosten von den Kreditinstituten zu tragen sind. Als gelernter Steuerzahler und leidgeprüfter Bankkunde befürchte ich, dass die Kosten, einmal mehr bei den Betroffenen selbst anfallen werden. Im Endeffekt würde dies bedeuten, dass das Gros der unbescholtenen Bankkunden die Kosten für die Überwachung und Kontrolle der schwarzen Konten zu tragen hätte.

Weitere Aufweichungen des Bankgeheimnisses drohen

Das Bankenpaket enthält noch weitere Bestimmungen zur Lockerung des Schutzes der finanziellen Privatsphäre. So regelt der Entwurf zur Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) die Pflicht von Kreditinstituten, vorerst bis Ende Dezember 2020, Abflüsse von Konten oder Depots natürlicher Personen in der Höhe von mindestens 50 000 Euro an den Bundesminister für Finanzen zu melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Kapitalabflüsse von Geschäftskonten von Unternehmen.

Last, but not least, regelt der Entwurf zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie anderen Staaten, die nicht Mitgliedstaaten sind, im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.

Links

Gesetzestext und weitere Materialien ua Erläuterungen zum Bankenpaket: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00126/index.shtml